Archivierung wird zur Pflicht

Das Bundesfinanzministerium hat die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdu)" konkretisiert. Damit sind die "Spielregeln" zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt gemeint, die schon ab dem 1. Januar 2002 für Unternehmen mit elektronischer Buchführung gelten. So müssen die Daten unveränderbar, maschinell auswertbar und jederzeit zugänglich sein, und das alles für die Dauer von zehn Jahren. So können auf der einen Seite die Finanzämter effektiver prüfen, auf der anderen Seite ist endlich ein Verfahren gefunden, nach dem sich die Buchhalter mehr und mehr von den Papierbelegen verabschieden und auf eine rein elektronische Verwaltung einstellen können. Das bedeutet zunächst einen hohen Investitionsbedarf in revisionssichere Lösungen - die Anbieter von DMS- und Archivierungslösungen reiben sich die Hände.
IT-BUSINESS NEWS. (ha)BMF-Schreiben-vom-16.07.01